top of page
BERATUNG

UNVERBINDLICHES ERSTGESPRÄCH

Bei Ihrem ersten Beratungstermin ist keine spezielle Überweisung Ihres Zahnarztes erforderlich. Das durchschnittliche Behandlungsalter liegt zwischen 9 und 12 Jahren.

​

Wir stellen fest um welche Zahnfehlstellung es sich bei Ihrem Kind handelt und können Ihnen Vorschläge zur Therapie unterbreiten, sowie die einzelnen Behandlungsgeräte demonstrieren und deren Wirkung erklären.

​

Es können aber auch in einer früheren Wechselgebissphase Zahnfehlstellungen auftreten, die zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr behandelt werden müssen, um später gravierendere Folgeschäden zu vermeiden.

​

Warten Sie nicht länger und machen Sie jetzt einen Beratungstermin aus.

bottom of page