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BERATUNG

UNVERBINDLICHES ERSTGESPRÄCH

Bei Ihrem ersten Beratungstermin ist keine spezielle Überweisung Ihres Zahnarztes erforderlich. Das durchschnittliche Behandlungsalter liegt zwischen 9 und 12 Jahren.

Wir stellen fest um welche Zahnfehlstellung es sich bei Ihrem Kind handelt und können Ihnen Vorschläge zur Therapie unterbreiten, sowie die einzelnen Behandlungsgeräte demonstrieren und deren Wirkung erklären.

Es können aber auch in einer früheren Wechselgebissphase Zahnfehlstellungen auftreten, die zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr behandelt werden müssen, um später gravierendere Folgeschäden zu vermeiden.

Warten Sie nicht länger und machen Sie jetzt einen Beratungstermin aus.

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