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BERATUNG
UNVERBINDLICHES ERSTGESPRÄCH
Bei Ihrem ersten Beratungstermin ist keine spezielle Überweisung Ihres Zahnarztes erforderlich. Das durchschnittliche Behandlungsalter liegt zwischen 9 und 12 Jahren.
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Wir stellen fest um welche Zahnfehlstellung es sich bei Ihrem Kind handelt und können Ihnen Vorschläge zur Therapie unterbreiten, sowie die einzelnen Behandlungsgeräte demonstrieren und deren Wirkung erklären.
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Es können aber auch in einer früheren Wechselgebissphase Zahnfehlstellungen auftreten, die zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr behandelt werden müssen, um später gravierendere Folgeschäden zu vermeiden.
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Warten Sie nicht länger und machen Sie jetzt einen Beratungstermin aus.
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