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KOSTEN

Für jeden gibt es...

... eine bezahlbare Lösung.

Die Krankenkasse übernimmt, je nach Schweregrad der Fehlstellungen, die Behandlungskosten Kinder und Jugendlicher vollständig oder größtenteils. 

Eventuell anfallende Zusatzkosten können auch gerne bequem in Raten bezahlt und später bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden, falls Sie den so genannten Freibetrag überschreiten.

Über Zahlung, Zuzahlung oder Möglichkeiten von Ratenzahlung klären wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Praxis auf.

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